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 Allgemeine Geschäftsbedingungen 

1 Anwendungsbereich 

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Daniel Oppelt. 

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist. 

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Daniel Oppelt oder Dritten abzugeben sind, die Textform. 

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Daniel Oppelt ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Daniel Oppelt den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden. 

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. 

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand 

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.) 

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Daniel Oppelt vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden. 

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen. 

2.4 Gegenstand der Beauftragung von Daniel Oppelt durch einen Kunden kann beispielsweise eine Hochzeitsreportage, ein Brautpaarshooting, ein Portrait-Fotoshooting, ein Babybauch-Fotoshooting, ein Newborn-Fotoshooting, ein Baby-Fotoshooting, ein Business-Fotoshooting, ein Tier-Fotoshooting, ein Produkt-Fotoshooting sowie Fotografen-Seminare und Workshops sein. 

3 Modalitäten der Leistungserbringung - Fotoproduktion 

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Daniel Oppelt zu äußern. 

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. 

3.3 Für den Fall, dass Daniel Oppelt einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden. 

3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Daniel Oppelt berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Daniel Oppelt und dem Dritten zustande. 

3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Daniel Oppelt ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich. 

4 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist 

Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden Bilder zur Ansicht mit nach Hause gegeben werden oder ihm die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann. 

4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG. 

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Daniel Oppelt. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. 

4.3 Der Kunde sucht aus den übergebenen oder digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig. 

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. 

4.5 Analoges Bildmaterial ist nach der Nutzung unverzüglich, spätestens nach 1 Monat, zurückzusenden. Alternativ können die Bilder durch den Kunden bei Daniel Oppelt erworben 

werden. Die Rücksendung muss versichert erfolgen. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Bilder trägt der Kunde bis zum Eingang bei Daniel Oppelt. 

4.6 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Daniel Oppelt zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen-Frist (4.3) gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden. 

5 Übergabe von Dokumenten 

5.1 Daniel Oppelt behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor. 

5.2 Daniel Oppelt ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Daniel Oppelt vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen. 

5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Daniel Oppelt, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars. 

6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen 

6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Daniel Oppelt erhalten hat, hält sich Daniel Oppelt diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen. 

6.2 Für die Reservierung eines Hochzeits-Fotoshootings wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungs-E-Mail bzw. mit dem Verrag. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Daniel Oppelt einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten. 

6.3 Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten. 

6.4 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. 

6.5 Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig. 

6.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres- ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet. 

6.7 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig. 

7 Absage durch Daniel Oppelt - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf 

7.1 Kann Daniel Oppelt aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen. 

7.2 Daniel Oppelt wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Daniel Oppelt nicht. 

7.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Daniel Oppelt zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Daniel Oppelt. 

8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen 

8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Daniel Oppelt darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein Muster kann dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. 

8.2 Der Kunde (Veranstalter) hat Daniel Oppelt darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind. 

8.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/ oder Daniel Oppelt gegenüber, stellt der Kunde damit Daniel Oppelt von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen. 

8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens Daniel Oppelt zur Verfügung gestellt werden. 

8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Daniel Oppelt, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen. 

8.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind. 

9 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von Daniel Oppelt 

Als Kunde von Daniel Oppelt bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten: 

9.1 Sie sollten spätestens 10 Min. vor dem vereinbarten Termin im Fotostudio erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Daniel Oppelt, davon im Einzelfall abzuweichen. 

9.2 Daniel Oppelt übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände. 

9.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen. 

9.4 Newborn-Fotoshootings sollten in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden und können grds. bis zum 3. Lebensmonat erfolgen. 

9.5 Das Fotoshooting kann beim Kunden zu Hause (dann zzgl. der Berechnung von Anfahrtskosten) oder bei mir im Studio stattfinden. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können. 

9.6 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dies ist ein Service von Daniel Oppelt. 

9.7 Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich selber. 

9.8. Während des gesamten Fotoshootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern. 

9.4 Für Tier-Fotoshootings im Studio von Daniel Oppelt beachten Sie bitte, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Räume, helle Beleuchtung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es daher sein, dass ein Fotoshooting abgebrochen werden muss. Es wird dann kostenlos ein neuer Termin vereinbart. 

9.5 Das Tier/die Tiere sollten gefüttert sein und zuvor noch genügend Auslauf gehabt haben. Zudem sollten Sie bitte eine Fellbürste, Feuchttücher, ein Lieblingsspielzeug und Futter bzw. Leckerli mitbringen. Wenn bestimmte Accessoires mit abgebildet werden sollen, bringen Sie bitte auch diese mit. Bitte üben Sie mit Ihrem Tier (Hund) zuvor die Kommandos „Sitz“, „Platz“ und „Bleib“ ein. Ansonsten ist es nicht möglich, ein entsprechendes Fotoshooting durchzuführen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zu vor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können. 

9.6 Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden. 

9.7 Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss. 

9.8 Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden. 

9.9 Bei Pferde-Fotoshootings ist es erforderlich, dass Sie mindestens eine weitere Person mitbringen, die sich um das Tier kümmern kann. Zudem sollten Sie eine Longiergerte und Futter/Leckerli mitbringen. 

9.10 Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet Daniel Oppelt – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- nicht. 

9.11 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung. 

9.12 Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Daniel Oppelt übernimmt hierfür keine Haftung. 

10 Bearbeitung der angefertigten Bilder 

10.1 Die im Hochzeitsfotografie-Vertrag festgelegte Anzahl der Fotos der Hochzeits-Reportage (des Fotoshootings) werden professionell bearbeitet. Professionell bearbeitet bedeutet dabei Beschnitt, Belichtung und Farblook. 

10.2 Bei Fotoshootings (beispielsweise Portrait-Fotos) hat der Kunde nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, die gewünschte bzw. die festgelegte Anzahl auszusuchen. Diese Auswahl wird im gewöhnlichen Stil von Daniel Oppelt professionell bearbeitet. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook/ Instagram Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen. 

10.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Daniel Oppelt etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird. 

11 Gutscheine 

11.1 Der Kunde kann bei Daniel Oppelt Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Daniel Oppelt. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

11.2 Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt. 

12 Nutzungsrechte und Urheberrecht 

12.1 Daniel Oppelt steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto-und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu. 

12.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. 

12.3 Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu. 

12.4 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet. 

12.5 Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt. 

12.6 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden. 

12.7 Daniel Oppelt räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Daniel Oppelt erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag. 

12.8 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Daniel Oppelt zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des 

Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden. 

12.9 Bei Daniel Oppelt verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind. 

12.10 Auf Anfrage durch Daniel Oppelt ist der Kunde verpflichtet, Daniel Oppelt Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen. 

12.11 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Daniel Oppelt/DanOp-Fotografie in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Daniel Oppelt wie folgt als Urheber benennen: Daniel Oppelt – www.danop-fotografie.net. - 

Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. 

Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig. 

12.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Daniel Oppelt. 

13 Kundenbilder, die nicht von Daniel Oppelt erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung 

13.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Daniel Oppelt ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden. 

13.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Daniel Oppelt von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. 

13.3 Daniel Oppelt ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Daniel Oppelt verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Daniel Oppelt berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Daniel Oppelt besteht nicht. 

13.3 Eine Haftung von Daniel Oppelt für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder / Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Daniel Oppelt von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei. 

13.4 Sind Leistungen von Daniel Oppelt teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Daniel Oppelt auf Vergütung unberührt. 

13.5 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Daniel Oppelt überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Daniel Oppelt diesbezüglich 

ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder. 

14 Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt 

14.1 Für Daniel Oppelt vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Daniel Oppelt bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen. 

14.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Daniel Oppelt setzt voraus, dass Daniel Oppelt sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Daniel Oppelt nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden. 

14.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welchedie Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. 

15 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren 

15.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Daniel Oppelt genannten Honorare. Für Daniel Oppelt gilt die Kleinunternehmerregelung, daher wird generell keine Umsatzsteuer ausgewiesen. 

15.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

15.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden. Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt: 

- Anreisekosten i.H.v. 0,50 € / ab dem 25. Kilometer 

- Overtime i.H.v. 75 € für jede angefangene halbe Stunde bei Hochzeiten (alle anderen Shootings i.H.v. 50 €) 

- Make-up/ Stylist auf Anfrage 

- Übernachtungskosten 

15.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Daniel Oppelt ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden. 

15.5 Soweit der Kunde Leistungen von Daniel Oppelt in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Daniel Oppelt gewährt. 

16 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt 

16.1 Daniel Oppelt ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Daniel Oppelt berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen. 

16.2 Die Rechnungsstellung durch Daniel Oppelt erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung. 

16.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Daniel Oppelt sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor. 

16.4 Der vollständige Betrag wird an dem Tag der Fotoaufnahme fällig und ist in bar mit zu dem vereinbarten Termin zu bringen. Spätere Fotobestellungen etc. können per Überweisung an Daniel Oppelt gezahlt werden. 

17 Übertragung des Vertrages 

Daniel Oppelt ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Daniel Oppelt für die Leistungen bleibt unberührt. 

18 Vertraulichkeit 

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden. 

19 Haftung von Daniel Oppelt und Verjährung 

19.1 Daniel Oppelt haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

19.2 Im Übrigen ist die Haftung von Daniel Oppelt auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 -fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen. 

19.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil etc. von Daniel Oppelt und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Daniel Oppelt. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet. 

19.4 Daniel Oppelt haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor. 

19.5 Daniel Oppelt haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Daniel Oppelt erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden. 

19.6 Wird Daniel Oppelt von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Daniel Oppelt von der Haftung frei und erstattet Daniel Oppelt sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Daniel Oppelt bleibt hiervon unberührt. 

19.7 Für Schäden an Daniel Oppelt durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Daniel Oppelt auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Daniel Oppelt nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre. 

19.8 Daniel Oppelt haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Daniel Oppelt liegen. 

19.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Daniel Oppelt verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. 

19.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Daniel Oppelt verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift. 

19.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Daniel Oppelt sowie Dritten, die durch Daniel Oppelt eingeschaltet wurden. 

20 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität 

20.1 Der Fotograf darf die Negative bis zu 3 Jahren aufbewahren, wenn er hierfür eine Einwilligung eingeholt hat. Im Anschluss daran ist er verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen. 

20.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Daniel Oppelt nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie des Produktes anbietet. 

21 Schadensersatz und Vertragsstrafe 

21.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Daniel Oppelt zu zahlen. 

21.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Daniel Oppelt) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen. 

22 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort 

22.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. 

22.2 Daniel Oppelt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. 

22. 3 Erfüllungsort ist Eibelstadt. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Eibelstadt. 

22.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN Kaufrechts, wenn 

a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder 

b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist. 

22.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben. 

Stand: Januar 2019

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